KFZ Autobahn Überführungen

Rote Kennzeichen / Nummernschilder im Straßenverkehr

Man kennt in Deutschland eine ganze Reihe von verschiedenen KFZ - Kennzeichen. Es gibt u.a. das "Rote Kennzeichen". In der Vergangenheit hat es in diesem Bereich erheblich Änderungen gegeben. Beim Roten Kennzeichen spricht man in der Regel heute von einem Händlerkennzeichen, weil diese Kennzeichen - zur Mehrfachverwendung - nur noch an zuverlässige Kraftfahrzeugbetriebe etc. ausgegeben werden.

Rotes Kennzeichen ausleihen?

Sofern man jemanden in seinem Bekanntenkreis hat, der einem ein rotes Kennzeichen ausleiht, ist dies natürlich verlockend, den Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen zu entgehen. In der Regel kann man ein rotes Kennzeichen nicht ausleihen, da es im Falle eines Unfalls zu Versicherungsproblemen kommen kann.

Analog zum roten Kennzeichen gibt es das Kurzkennzeichen bzw. Überführungskennzeichen für Privatpersonen. Für Überführungen in Länder außerhalb der EU wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Will eine Privatperson also ein Fahrzeug von A nach B fahren, muss die Privatperson hierzu ein Kurzzeitkennzeichen (Kennzeichen mit gelbem Rand) beantragen.

Das Rote Kennzeichen nutzen Fachbetriebe im KFZ – Gewerbe, weil diese Betriebe nahezu täglich Ihre abgemeldeten Fahrzeuge in Gebrauch haben. Gebrauchtfahrzeuge oder Neuwagen für Probefahrten, Prüfungsfahrten und / oder Überführungsfahrten. Ein ständiges An – und Abmelden bzw. das Besorgen von Kurzkennzeichen wäre für diese Betriebe zu umständlich und nicht praktikabel. Daher gibt es für sie das Sonderkennzeichen Rote Kennzeichen.

Kosten und Preise

Die Kosten der Roten Kennzeichen sind unterschiedlich, insbesondere die Versicherungsprämien.

In der Regel sind die roten Nummernschilder Bestandteil eines Versicherungsvertrags für KFZ-Firmen. (z. B. Autohäuser und Autohändler) Hier ist ein genauer Vergleich sinnvoll.

Zu den genauen Preisen kann aus diesem Grund leider keine verbindliche Auskunft erteilt werden.

Rotes Kennzeichen beantragen

Rote Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle der Stadt oder dem Landkreis ausgegeben, in dem der KFZ -Betrieb seinen Firmensitz hat. Die Beantragung eines Roten Kennzeichen ist an strenge Richtlininen geknüpft. Die Zulassungsstelle muss den schriftlichen Antrag prüfen und dann gesondert entscheiden, ob der antragstellende Betrieb ein Rotes Kennzeichen bekommt. Sie muss die Zuverlässigkeit überprüfen, d.h. der Sachbearbeiter der Zulassungsstelle muss sich bei der Erstausstellung auch vor Ort in dem KFZ Betrieb ein persönliches Bild darüber machen. Ist der Sachbearbeiter von der Zuverlässigkeit überzeugt, kann er für die Firma ein oder mehrere Rote Kennzeichen ausstellen. Die zugeteilten Roten Kennzeichen sind dann auch nur für die betrieblichen Zwecke der Firma zu verwenden.

Nach § 16 der Fahrzeug – Zulassungsverordnung hat der Händler / der KFZ Fachbetrieb keinen absoluten Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Roten Kennzeichens.

Die Firma muss der Zulassungsstelle durch Vorlegen verschiedener Papiere auch ihre Zuverlässigkeit belegen. So müssen u.a. folgende Belege / Bescheinigungen beigebracht werden.

Unterlagen zur Beantragung eines roten Kennzeichens:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Stadt
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Auskunft aus dem Verkehtszentralregister
  • Anmeldebescheinigung Gewerbe für KFZ Handel / KFZ Betrieb
  • Einen Nachweis, dass man Rote Kennzeichen benötigt

Dazu noch andere Unterlagen:

  • Personalausweis und Meldebescheinigung des Anmelders (Beauftragte)
  • Steuerbescheinigung (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Versicherungsbestätigung

Vor der Antragstellung fragt man am besten bei entsprechenden Zulassungsstelle nach, was alles vorgelegt werden muss.

Hier kann man online das Rote Kennzeichen beantragen:

Aussehen der roten Kennzeichen

Die Roten Kennzeichen (Händlerkennzeichen) sind in der Größe gleich wie die normalen KFZ – Kennzeichen. Der Hintergrund ist weiß, die Zahlen- und Buchstabenkombinationen sind rot. Ebenso hat das Kennzeichen einen schmalen roten Rand. Die neuesten Roten Kennzeichen können auch schon links den Balken mit den Europasternen und dem Nationalbuchstaben (D) haben. Alte Rote Kennzeichen sind aber auch noch im Umlauf und gültig.

Rote Kennzeichen beginnen bei den Zahlen immer mit 06 und haben höchstens 5 Zahlen. Davor ist die Stadtkennung / Landkreiskennung der jeweilgen Stadt / Landkreis. Insider sprechen hier auch von 06 – Kennzeichen.

Beispiele:

A – 06123
AA – 06123
AAA – 06123

Fahrtenbuch führen

Zu den Roten Kennzeichen werden auch Fahrtenhefte ausgegeben. Es gibt kleine Faltheftchen, aber auch richtige dicke Hefte. Hier müssen dann die jeweilgen Fahrten eingetragen werden. Diese Eintragungen sind vor Fahrtantritt vom jeweiligen Fahrer auszufüllen. U.a. muss der Tag, die Fahrzeugmarke, der Typ und die Fahrgestellnummer immer erfasst werden bzw. ersichtlich sein. Ist das Fahrtennachweisheft voll, muss ein neues Heft beantragt werden. Ihre Zulassungsstelle kann Ihnen hier die erforderlichen Informationen geben. Das Fahrtenbuch muss 1 Jahr aufbewahrt werden. Befugten Personen von der Polizei, dem Zoll oder dem Ordungsamt ist das Heft auf Verlangen vorzulegen.

Steuer und Versicherung

Eine entsprechende KFZ -Versicherung und Steuer muss hierbei natürlich auch entrichtet werden. Die Versicherungsgesellschaft kann sich der antragstellende KFZ-Fachbetrieb natürlich selbst aussuchen und einen Versicherungsvertrag abschließen.

Rotes Kennzeichen

Gültigkeit

Die Roten Kennzeichen werden zunächst nach der Antragstellung und Bewilligung für 1 Jahr ausgestellt. Hat sich der KFZ Betrieb nach dieser Zeit als zuverlässig erwiesen – das prüft die Zulassungsstelle – kann das Rote Kennzeichen danach unbefristet ausgestellt werden.

Was ist erlaubt? Probefahrten und Überführungsfahrten

1) Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des entsprechenden Fahrzeuges.

2) Überführungsfahrten sind Fahrten, um ein Kraftfahrzeug von einem bestimmten Ort A zu einem anderen Ort B zu fahren.

3) Prüfungsfahrten sind Fahrten, welche z. B. Sachverständige und andere Prüfer zur Überprüfung eines Fahrzeuges unternehmen.

Wo müssen Rote Kennzeichen befestigt werden?

Die Roten Kennzeichen sind bei einer o.g. Fahrt deutlich sichtbar am Kraftfahrzeug – vorne und hinten – anzubringen. Sind noch andere KFZ – Schilder am Fahrzeug angebracht, müssen diese vor Fahrtantritt abgedeckt werden.